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Wer Außenwerbung machen will und einen Werbepylonen aufstellen möchte, Welche Voraussetzungen müssen für Aufstellung gegeben sein? Wie immer bei rechtlichen Bestimmungen, so soll auch hier an dieser Stelle gleich zu Beginn eine unangenehme Wahrheit genannt werden. Leider ist es so, dass rechtliche Bestimmungen zum Thema Außenwerbung grundsätzlich Ländersache sind. Das bedeutet, dass je nach Bundesland also unterschiedliche Richtlinien und Bestimmungen gelten, wenn man seine Werbung im Freien präsentieren will Folgende Punkte sind dabei ganz besonders zu beachten: Wo bekommt man eine bauliche Genehmigung für Werbepylonen? Genehmigungen für das Anbringen oder Aufstellen von Außenwerbung sind in der Regel von der zuständigen Bauaufsicht einzuholen. Dort sollte man sich auf jeden Fall auch dann erkundigen, wenn man sich über die rechtlichen Aspekte seines Werbevorhabens nicht im Klaren ist. Grundsätzlich gilt hier zu sagen, dass für das Aufstellen von Werbepylonen auf Privatgrundstücken wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt wird. Wer auf öffentlichem Grund werben möchte, braucht eine entsprechende Sondergenehmigung. Der Gesetzgeber hat den Bauämtern für Anträge eine Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten eingeräumt; diese muss nicht selten auch bis zur Gänze ausgeschöpft werden. Weiterführende Links Natürlich werden alle Kunden bei uns auch zu den rechtlichen Vorgaben beraten und wir übernehmen auch die notwendigen Anträge.
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