Baugenehmigung für einen Werbepylon
Außenwerbung ist für den Erfolg eines Unternehmen unerlässlich. Sie dient dazu, sich bei den potenziellen Kunden bekannt zu machen und seine Produkte oder Angebote zu bewerben. Bestens geeignet dafür sind zum Beispiel Werbepylonen in verschiedenen Größen. Sie eignen sich zum Aufstellen vor dem Laden oder der Firma und können für viele Belange erfolgreich eingesetzt werden. Außenwerbung darf grundsätzlich vom Gesetzgeber her von jedem Unternehmen in verschiedenen Formen eingesetzt werden. Doch wie bei vielen anderen Dingen auch, gibt es rein rechtlich auch ein paar gesetzliche Regelungen, die vor der Anbringung von einem Werbepylon oder anderen Mitteln für Außenwerbung beachtet werden muss.
Für welche Außenwerbung benötigt man eine Baugenehmigung?
Ein Werbepylon für ein Ladengeschäft oder ein Unternehmen, wird zu den baulichen Anlagen gezählt und deshalb ist dafür eine Baugenehmigung von der zuständigen Behörde erforderlich. Das gilt aber nicht nur für den Werbepylon, sondern auch für andere Werbemaßnahmen, die am Ladengeschäft oder dem Firmengebäude angebracht werden. Zusätzlich müssen auch Veränderungen an bereits bestehenden Anlagen genehmigt werden. Das umfasst zum Beispiel die Neugestaltung der Werbung, wenn die Farben oder die Werbebotschaft verändert werden.
Wo ist Außenwerbung verboten?
Grundsätzlich verboten ist jegliche Form von Außenwerbung an Brücken, Bäumen, Masten und Ufern. Besonderer Wert wird auch darauf gelegt, dass durch das Aufstellen, beispielsweise von Werbepylonen, die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Dazu gehört unter anderem auch. Dass die Sicht auf Ampeln oder Straßenschilder nicht verhindern oder eingeschränkt wird. Es ist aber auch ein Grundsatz, dass man die Anzahl der aufgestellten Werbemittel, wie etwa Werbepylonen, nicht übertreibt. Zu viel bringt nicht immer den gewünschten Effekt und kann schnell in das Gegenteil von dem erwünschten Erfolg umschlagen.
Die Baugenehmigung sollte früh genug beantragt werden
Wer für sein Unternehmen oder seinen Laden die Aufstellung eine Werbepylon plant, sollte sich frühzeitig um die Baugenehmigung kümmern. Denn von der Prüfung des Antrags bis zur endgültigen Genehmigung können einige Wochen vergehen. Wichtig ist hierfür besonders, dass alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Wir beraten aber unsere Kunden darüber sehr genau und geben alle nötigen Informationen, was alles für die Beantragung notwendig ist.
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